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29. und 30.10.2015 International Symposium on Environmental and Technology Law in Trier
- Die Ankündigung des Vortrages von Professor Dr. Rosemary Rayfuse, University of New South Wales, Australia
https://www.uni-trier.de/index.php?id=7278
Einer der ersten wichtigen Teilnehmerbeiträge ist für mich der Hinweis von Prof. Dr. Marjan Peeters (Maastricht Universität, Niederlande) auf den Beschluss des Gerichtes in Den-Haag vom 24.6.2015. Aufgetragen wird darin der Niederländischen Regierung, die Treibhausgasemissionen (THG) um 25% zu begrenzen (bis 2020 im Vergleich zu 1990) - nicht nur um 17%, wie die Regierung dies zuvor beabsichtigte. Nur 4,5% des niederländischen Energieverbrauches kamen 2013 aus erneuerbaren Energien, während der Anteil im EU-Durchschnitt 15% beträgt. Die Nichtregierungsorganisation „Urgenda“ (der Name steht für 'dringend' und 'Agenda') hatte sich im Namen von etwa 900 niederländischen Bürgern an das Gericht gewandt. Zu klären war die Frage, ob die durch Urgenda vertretenen Kläger die Regierung zwingen können, die Emissionen von Treibhausgasen (vor allem CO2) stärker zu begrenzen. als diese es zuvor beabsichtigte.
- links Prof. Dr. Marjan Peeters (Maastricht),
unten Prof.Dr. Betsy Baker (Vermont)
und rechts Prof. Dr. Peter Reiff (Trier)
Das Urteil wird sehr kritisch diskutiert. Fragen werden gestellt wie:
Welche Aufgaben obliegen den Richtern?
Was kann unter dem EU-weiten Emissionshandelssystem allein für ein einzelnes Land geregelt werden?
Ist die Gerichtsentscheidung im Sinne von Urganda nicht eine Ausnahme?
Am Donnerstagabend beim Empfang im Kurfürstliches Palais Trier spreche ich neben anderen mit Dr. Thomas Griese (Staatssekretär Umweltministerium Rheinland-Pfalz), Dr. Nadja Salzborn (Umweltbundesamt) und Prof. Dr. Anton Ming-Zhi GAO (National Tsing Hua University in Taiwan).