6.7.2016 Ortsgemeinderat Orenhofen
Hier die wichtigsten Beschlüsse und Informationen aus der Sitzung. (Etwas ausführlicher ist der Bericht der Verwaltung in der Wochenzeitung "Et Betchen").Mitgeteilt wird, dass der Förderantrag zur Errichtung eines Buswartehäuschens in der „Schönfelder Straße“ gestellt wurde (an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm).
Nach der Stadt Speicher stimmt auch die Gemeinde Orenhofen der Beteiligung der an dem geplanten Forstzweckverband zu. Für die geplante Forsteinrichtungsperiode von zehn Jahren wurde ein Verteilungsschlüssel hergeleitet, der sich aus 60 % Deckungsbeitrag Holz und 40 % reduzierte Holzbodenfläche errechnet, nach dem für die einzelnen Ortsgemeinden der jährliche Erlös aufgeteilt wird.
Dem Vertrag zur Straßen- und Außenbeleuchtung für RWE-eigene Anlagen (Licht & Service) mit der RWE Deutschland AG, Essen wird zugestimmt - ebenso der Nebenvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag „Licht & Service“ im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Am 15. Oktober 2015 und in der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung am 21.04.2016 hatten Vertreter der RWE den weiterentwickelten Dienstleistungsvertrag „Licht & Service“ mit folgenden Eckpunkten vorgestellt:
- Berücksichtigung neuer technologischer Trends im Bereich der Straßenbeleuchtung (insbesondere LED-Technologie),
- geänderte Preisstellung im Bereich der Grund-/Wahlmodule,
- Preisbonus bei LED-Leuchten,
- erweiterte Leistungen bei Störungsmeldung und Dokumentation,
- weiterentwickelte Erneuerungs- und Sanierungszusage, sowie Energielieferung
Die aktuell mit allen Gemeinden in der Verbandsgemeinde Speicher abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtung enden am 31.12.2016. Der neue Dienstleistungsvertrag „Licht & Service“ hat daran anschließend 10 Jahre Laufzeit.
Der Anlegung von Rasengrabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde wird zugestimmt. Im Bereich am Kopfende der Rasengräber wird ausschließlich die Anlage von ebenerdigen Grabplatten gestattet.
Die Straße „Auf der Heide“ soll ausgebaut und zur Förderung 2017 angemeldet werden.
Mit Bewilligungsbescheid vom 09.05.2016 wird der Ortsgemeinde Orenhofen eine Zuweisung in Höhe von 42.021,00 € aus dem KEF-RP zugesagt.
Nachdem der Bewilligungsbescheid aus Dorferneuerungsmitteln für das Anwesen „Mittelstraße 10“ vorliegt, wird zur abschließenden Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den Abbruch des Gebäudes ein Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben.
In nichtöffentlicher Sitzung wird der Planungsauftrag für den Ausbau der Straße „Auf der Heide“ an das Ingenieurbüro Karst, Bitburg vergeben.
Ebenfalls nicht öffentlich wird mitgeteilt, dass ein Bauträger beabsichtigt, eine Seniorenwohnanlage im Anschluss an das Neubaugebiet „Auf Baul“ zu errichten. Vor Eintritt in die neue Planung soll zwischen der Ortsgemeinde Orenhofen und dem Bauträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der
- die Ortsgemeinde von allen Kosten, insbesondere für Planung und Erschließung, freihält und
- gewährleisten soll, dass die geplante Seniorenwohnanlage nicht in Konkurrenz zum angrenzenden (Wohn)Neubaugebiet „Auf Baul“ tritt.
Darüber hinaus soll der Vertrag die üblichen Modalitäten geregen - z. B. den Festsetzungsinhalt des künftigen Bebauungsplans, Durchführung und Umfang der Planung und Erschließung, Fristen usw.. Der Ortsgemeinderat Orenhofen erteilt auf Grundlage eines vorgelegten Angebotes durch die Rechtsanwaltskanzlei Meiborg (Rechtsanwälte aus Mainz) den Auftrag zur Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrags zu diesem Vorhaben.